Was ist das Hausarztprogramm bzw. die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)?

Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) genannt, wählen Patienten ihren Hausarzt als ersten Ansprechpartner in allen Fragen zu ihrer Gesundheit.

Das Hausarztprogramm wurde als moderne Form der Versorgung eingeführt, damit Patienten von einer besseren und koordinierteren medizinischen Behandlung profitieren. Heute ist das Hausarztprogramm ein fester Bestandteil des Gesundheitswesens.

Mit ihrer Teilnahme entscheiden sich Patienten für ein Jahr immer zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen, der dann bei Bedarf sämtliche Behandlungsschritte mit anderen Ärzten, Kliniken und Physiotherapeuten koordiniert. Dadurch kann der Hausarzt alle Befunde in seiner Praxis sammeln und hat so den Überblick z.B. über verschiedene Behandlungen, verschriebene Arzneimittel und anstehende Maßnahmen.

Eine Ausnahme gilt für die Inanspruchnahme von Ärztinnen und Ärzten der Augen- oder Frauenheilkunde. Auch Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin können direkt in Anspruch genommen werden. Für die hausarztzentrierte Versorgung bietet die Krankenkassen ihren Versicherten einen speziellen Hausarzttarif an. Das bedeutet: Wer sich immer zuerst von seiner Hausärztin beziehungsweise seinem Hausarzt behandeln lässt, dem kann die Krankenkasse Vergünstigungen wie Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung anbieten.

Bei allen Problemen gesundheitlicher Art konsultieren Sie zunächst die ARZTPRAXIS AM MICHEL. Dort wird gemeinsam mit Ihnen entschieden ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Wir koordinieren alle erforderlichen Untersuchungen und Befunde. Bei uns laufen die Fäden zusammen. Wir legen die notwendige Medikation fest und besprechen diese mit Ihnen.

Das Hausarztprogramm ist insbesondere für Sie interessant, wenn Sie häufiger ärztliche Behandlung benötigen. Unsere Lotsenfunktion für Sie kann nur mit Ihrer Hilfe wahrnehmen werden. Ihre Teilnahme an diesem Hausarztprogramm ist freiwillig.

Folgendes bitten wir zu beachten:

Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr die ARZTPRAXIS AM MICHEL als Ihren Hausarzt

Die ARZTPRAXIS AM MICHEL ist Ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen.

Fachärzte dürfen nur auf Überweisung der ARZTPRAXIS AM MICHEL in Anspruch genommen werden. Ausnahmen: im Notfall sowie Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte sowie ärztliche Notfalldienste.

Die teilnehmenden Hausärzte müssen eine hohe Qualität, die über das normale Maß hinausgeht, in der Versorgung nachweisen, welche Ihnen als Patient zu Gute kommt. Dies zahlt sich in jedem Falle für Sie aus. Daneben werden durch die Verträge gezielt die Bereiche gestärkt, die Ihre dauerhafte langfristige hausärztliche Betreuung betreffen. Auch die Vorsorgeleistungen werden im Hausarztprogramm verbessert.

Die Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen speziellen Hausarzttarif an. Das bedeutet: Wer sich immer zuerst von seiner Hausärztin beziehungsweise seinem Hausarzt behandeln lässt, dem kann die Krankenkasse Vergünstigungen wie Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung anbieten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung
  • Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand
  • Sprechstunden täglich von Mo bis Fr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage
  • Begrenzung der Wartezeit auf möglichst maximal 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung
  • Koordinierungsleistung für den gesamten Behandlungsablauf durch Ihren Hausarzt
  • Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern und der Krankenkasse zur Optimierung Ihrer Versorgung.
  • Vergünstigungen der Krankenkassen bei der Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung

Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist kostenlos.

Überweisungen zu augenärztlichen, frauenärztlichen oder kinderärztlichen Untersuchungen sind nicht erforderlich, grundsätzlich aber dennoch sehr sinnvoll. Im Notfall können Sie wie bisher andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen. Überweisungen sind wichtig, um alle Befunde beim Hausarzt zusammenzuführen und die Behandlung zu lenken.

Ja. Es darf allerdings keine weitere Behandlung erfolgen. Bitte teilen Sie der Praxis mit, dass Sie am Hausarztprogramm teilnehmen.

Ihre Einschreibeunterlagen werden wir an die Krankenkasse weiterleiten. Dort erfolgt eine Prüfung, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Sie erhalten eine Bestätigung durch die Krankenkasse. Die notwendigen Behandlungen in der Hausarztpraxis laufen selbstverständlich unverändert weiter.

Frühestens zum Ablauf des Hausarztprogramm-Teilnahmejahres kann die Teilnahme am Hausarztprogramm ohne Angabe von Gründen mit der in der Satzung der Krankenkasse angegebenen Frist schriftlich bei der Krankenkasse gekündigt werden. Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres möglich. In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des Teilnahmejahres den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogramms wechseln, z.B. wenn der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt, er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der Krankenkasse schriftlich mitteilen.

Die Krankenkasse kann die Teilnahme am Hausarztprogramm kündigen, wenn Sie wiederholt gegen die Teilnahmebedingungen nach Satzung und Teilnahmeerklärung verstoßen (z. B. wiederholte Inanspruchnahme von Fachärzten außer Augenarzt/Gynäkologe ohne Überweisung Ihres Hausarztes).