Die Daten der Versichertenkarte werden elektronisch erfasst und dienen als Nachweis des Versichertenverhältnisses. Ohne die Versichertenkarte ist daher eine Behandlung nicht möglich – Notfälle ausgenommen.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Versichertenkarte zu Beginn einer Behandlung und während der Behandlung jeweils wieder zu Anfang eines neuen Quartals in der Praxis vorlegen.
Bei Hausbesuchen werden die Daten über ein mobiles Lesegerät erfasst.