Ab dem 19. Oktober 2020 dürfen Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache bis zu sieben Tage lang krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeit kann einmalig um bis zu weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Die Regelung ist vorerst bis zum Jahresende befristet.
Auch im Frühjahr konnten Ärzte Patienten auf diesem Weg krankschreiben. Allerdings war die Regelung zum 31. Mai 2020 entfallen und wird nun wegen der steigenden Infektionszahlen wieder eingeführt.